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Wartung

„Ohne Wartung wird jede technische Einrichtung - auch ein Rauchwarnmelder - über kurz oder lang wirkungslos oder zumindest in der Funktion beeinträchtigt.“

- Dr. Dieter Nüßler, ehemaliger Präsident der Förderation der Feuerwehrverbände der Europäischen Union

„Nur wenn der Rauchwarnmelder optimal funktioniert, kann er die entscheidenden Sekunden früher Alarm schlagen, die bei der Rettung der Bewohner den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.
Aus diesem Grund muss die Funktionsfähigkeit jedes installierten Melders regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Den Umfang und das zeitliche Intervall der Inspektion und die Maßnahmen zur Wartung beschreibt der Hersteller in der Betriebsanleitung. Jedoch ist nach DIN 14676 jeder Rauchwarnmelder einmal im Abstand von 12 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung zu unterziehen. Weitere Mindestanforderungen an die Instandhaltung und Wartung sind ebenfalls in der DIN 14676 definiert.“ [1]

Nur eine Fachkraft kann eine fachgerechte Inspektion und Wartung durchführen.

Außerdem schreibt die DIN 14676 vor, dass die Maßnahmen zur Inspektion und Wartung in einer Dokumentation festzuhalten sind, welche ebenfalls nur durch eine Fachkraft erstellt werden darf.

Unsere Leistungen:

  • Fachgerechte Instandhaltung und Wartung der Rauchwarnmelder nach allen Angaben und Vorschriften der DIN 14676
  • Fachgerechte Instandhaltung und Wartung der Melder zur Detektion von Kohlenmonoxid in Wohnräumen und Freizeitfahrzeugen
  • Kontrolle aller Funktionen nach einem festgelegten Instandhaltungs- und Wartungsverfahrens
  • Dokumentation der Ergebnisse aus der Überprüfung und der Maßnahmen mit Erfüllung aller gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen
  • Erstellung eines Instandhaltungs- und Wartungsprotokolls
  • Abschluss eines Wartungsvertrags zur lückenlosen Sicherung der Schutzfunktion
Fachkraft für Rauchwarnmelder und Fachkraft für Melder zur Detektion von Kohlenmonoxid