„Statistiken belegen, dass der überwiegende Teil der rund 400 jährlich bei einem Brand tödlich verletzten Personen durch eine sogenannte Rauchgasintoxikation, umgangssprachlich eine Rauchvergiftung, sterben.“ [1]
Zudem ereignen sich 70% der Brände nachts. Der entstehende Rauch und die giftigen Gase lassen die Schlafenden in eine tiefe Bewusstlosigkeit fallen.
Ein Rauchwarnmelder hat in erster Linie die Aufgabe, die im Raum befindlichen Personen nach Entstehung eines Brandes so schnell wie möglich zu warnen, um die kurze Zeit zu nutzen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Zudem sind in der Landesbauordnung Baden-Württemberg strenge Vorschriften zu Installation, Betrieb und Wartung festgelegt. Hier finden Sie einen kurzen Auszug:
§15 Brandschutz
„(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“
- Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.08.2019
Einfache 9-Volt-Rauchwarnmelder sind günstig in der Anschaffung, leicht zu installieren und entsprechen der DIN-Norm. Im Alltag können sie allerdings erhebliche Nachteile haben: So werden in diesem Segment besonders viele günstige Geräte angeboten. Diese neigen aufgrund schlechter Verarbeitungsqualität zu häufigen Störungsmeldungen. Um die Fehlalarme abzustellen, müssen die Bewohner die Batterie der Rauchwarnmelder entfernen. Da aber häufig vergessen wird, diese wiedereinzusetzen, besteht die Gefahr, dass ein Rauchwarnmelder im Gefahrfall nicht mehr betriebsbereit ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine normale 9-Volt-Batterie eine Betriebsdauer von einem Jahr hat, dann muss sie gewechselt werden, um die geforderte Betriebsbereitschaft zu gewährleisten. Es kommt zum bekannten Warnton, meist zu ungünstigen Zeiten und einer Suche nach dem piependen Melder.
Zusätzlich ist jeder Batteriewechsel mit Aufwand und Kosten verbunden.
10-Jahres-Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie werde von Experten und unabhängigen Instituten empfohlen, insbesondere wenn es um die Nachrüstung von Rauchwarnmelder in bereits bestehenden Wohnungen geht. Die Batterien halten mindestens 10 Jahre und können nicht entfernt werden, sodass die Rauchwarnmelder immer betriebsbereit sind. Das aufwendige Wechseln der Batterie entfällt.
Vernetzung von Rauchwarnmeldern
„Das Schutzziel in privat genutzten Wohnräumen liegt in der frühzeitigen Branddetektion und Warnung der Bewohner, damit diese sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Vernetzte Rauchwarnmelder tragen erheblich dazu bei, den Zeitraum zwischen Detektion und Warnung so kurz wie möglich zu halten, indem sie eine zeitgleiche Alarmierung in allen Gebäudeteilen ermöglichen.
In folgenden Fällen sind vernetzte Rauchwarnmelder besonders empfehlenswert:
Rauchwarnmelder besitzen eine Alarmlautstärke von mind. 85 Dezibel (dB). Eine geschlossene Zimmertüre vermindert diesen Ton um ca. 20 dB. Das heißt, dass nach zwei geschlossenen Türen der Alarm nur noch 40 bis 45 dB beträgt und damit der Lautstärke eines leise spielenden Radios entspricht.“